Durchfahrtsgenehmigungen:
Fahrzeuge,
die die gesperrten Straßen aus besonders begründeten Fällen für Durchfahrten
benutzen müssen, werden gebeten, die dafür erforderlichen Genehmigungen
rechtzeitig, spätestens bis zum 19.06.2015, bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Südeifel zu beantragen.

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